Abmahnungen

Begonnen von gino, 20. November 2011, 09:58:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gino

Im zeitigen Frühjahr hatte ich hier mal einen Messiebericht über eine Gartenberäumung eingestellt.
Geschuldet den Kosten und Arbeitsstunden dabei sind wir in einer ähnlichen Situation in diesem Jahr konsequenter vorgegangen.
Meine Frage dazu: vieviel Zeit müssen wir vom Vorstand zwischen der 1. und der 2. Abmahnung und in der Endkonsequenz der fristlosen Kündigung verstreichen lassen?
Leider bleibt ein großer Teil der Arbeit bei mir als Schriftführerin hängen - wir haben keine Kandidaten für den Vorstand gefunden, deshalb hat im Prinzip ein Teil der Neugewählten ihren Namen hergegeben. Wir schon etwas Älteren wollen aber in jedem Fall den Verein bestehen lassen und machen unsere Arbeit auch gern.
Das nur am Rande.
In der Hoffnung auf kompetente Antworten wünsche ich einen schönen Sonntag.
gino

Peter, Pan

Hallo Gino,
zwischen der 1 Mahnung und der 2 Mahnung sollten mindesten 4 Wochen liegen, damit der Verursacher die Mängel abstellen kann und er nicht unter Zeitdruck gerät.
Was mir einbisschen Kopfzerbrechen bereitet ist die fristlose Kündigung. Der § 8