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Brauche mal dringend Hilfe wegen unseren Vorstand

Begonnen von rosengarten, 10. Januar 2012, 23:23:46

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rosengarten

Ich habe schon einiges bei Euch gelesen. Aber ich brauche mal sehr dringend eure Hilfe.
Wir stehen jetzt vor einem sehr großen Problem.
Wir habe unsere Gartenabrechnung erhalten. Nun sollen wir alle 49,00 € mehr zahlen unter anderen sind da 29,99 € für einen Steuerberater mit dabei. Unsere Vereinskasse ist mehr als leer. Deswegen sollen wir jetzt schon alle bis zum 31.12.11 alles bezahlen. Früher haben wir immer in Mai alles bezahlt. Weil im Januar die Stromabrechnung kommt und kein Geld in der Kasse ist. Unser Vorstand ist eigentlich eine Null. Aber wir waren damals froh dass es einer gemacht hat, weil unser alter leider Verunglückt war. Aber nun stellt sich raus das er überhaupt keine Ahnung hat, wir haben nie erfahren wie es mit den Finanzen in unsere Anlage steht.
Nun laufen alle Sturm gegen die 29,99 € für den Steuerberater.
Nun haben wir hinten rum erfahren, dass das Privatkonto von unseren Vorstand vom Finanzamt gesperrt wurde. Das Konto wird ja nur gesperrt wenn Steuerschuld oder keine Steuererklärung gemacht wurde.  Der Vorstand haftet ja mit seinen Privatvermögen.
Eigentlich hätte er jetzt eine außerordentliche Versammlung machen müssen und uns über alles aufklären müssen, macht er aber nicht. Er droht mit Anwalt wenn wir die 29,99 € nicht zahlen.
Ich und einige anderen bezahlen das erstmals nicht, nur unsere Pacht und den anderen Mist.
Wir zahlen
Mitgliedsbeitrag für unser Verein 10 €
Mitgliedsbeitrag für RV 35 €
Umlagen 5 €
Rechtschutzversicherung 6,97 €
Dann kommt auch immer mal noch zwischen durch mal eine einmal Zahlung von 30 €
Für was das alles Verwendet wird wissen wir nicht. Wenn man das alles nur x 60 rechnet da kommen ganz schöne Summen zusammen.
Nun ist meine Vermutung, dass die 29,99 € nicht für den Steuerberater sind sondern für die Steuerschulden.
Müssen wir da nun alle dafür aufkommen.
Unsere Anlage hat 157 Gärten, aber davon sind sehr viele frei. Die genau Zahl wissen wir nicht, gehen mal davon aus das es 60 - 80 sind die belegt sind. Wenn man mal nur von 60 ausgeht das sind dann 60 x 29,99 = 1799,40 € So viel kann doch kein Steuerberater kosten.
Wir wollen im Januar eine Versammlung machen aber ohne unseren Vorstand nur mit den Kreisvorstand, da wollen wir Einsicht in die Unterlagen haben und uns ein Bild machen, was die letzten Jahre alles so lief. Zur Versammlung die einmal im Jahr war hieß es immer das Konto ist Plus  minus Null. Wir denken nun dass es zu einer Insolvenz kommt. Wie sollen wir uns in solch einen Fall verhalten und was wird dann aus unseren Gärten.

LG rosengarten

Hardy

Hallo Rosengarten,
Mitgliederversammlung Januar 2012
Die muss vom amtierenden Vorstand mit TOP und Beschlussanträgen anberaumt  werden, siehe BGB § 32. Sollte das der amtierende Vorstand nicht machen, könnt Ihr nur ihn nach BGB § 37 über ein Minderheitsbegehren dazu bringen. Es ist dazu offenbar nötig, dass sich mehrere Mitglieder zusammensetzen und den Kreisverband der Kleingärtner konkret mit ins Boot holen. Ihr solltet aber selbst bereit sein, Verantwortung für Euren Verein zu übernehmen.Das scheint bitter nötig zu sein.

Zu den Geldern 
Zu den Jahresversammlungen hätte doch der amtierende Vorstand seinen Vorstandsbericht inkl. Finanzbericht des Kassierers abgeben müssen. Die Buchprüfer hätten vorher die Kasse und Bücher prüfen müssen, um in der Versammlung ihren Bericht abgeben zu können. Gab es das etwa nicht? Dass Ihr so einfach mal für irgendwas Geld einzahlt, ohne konkret zu wissen, für das sein soll, verwundert sehr!
Und ob der amtierende Vorstand "keine Ahnung hat" kann ich nicht beurteilen. Aber sicher ist, m.M.n., dass "Ihr" wie eine Herde Schafe dem Schäfer gefolgt seit. Offensichtlich gefolgt seit, um ja selbst keine Verantwortung - als Vorstandsmitglied - zu übernehmen.

Das Privatkonto des Vorstands geht den Mitgliedern mit Verlaub gesagt, nichts an, sondern nur das des Vereins. Darüber müsst Ihr Euch Klarheit verschaffen.

Solltet Ihr ein gemeinnütziger Gartenverein sein, hat der Vorstand in der Regel aller 3 Jahre gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung des Vereins für den Erhalt der steuerlichen Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung abzugeben. Die müsst Ihr Euch auch im Rahmen der Vorbereitung der Versammlung vorlegen lassen. 

Dass der amtierende Vorstand mit seinem Privatvermögen haftet, steht nicht so einfach fest,es sei denn, er hat mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt (Du meinst ja er hat keine Ahnung!, siehe BGB § 31a.

Letztlich schaut Euch mal die RS-Versicherung an. In der Regel ist diese gegen Ansprüche von Dritten abgeschlossen. Auich dazu den Kreisverband konsultieren ist hilfreich.

Drohung mit Anwalt   
Das muss man in die Satzung schauen, ob der Vorstand bevor er den Anwalt beiordnet, zuerst die vereinsinternen Regelungen, wie Mahnung usw. eingehalten hat.

Hardy aus Sachsen
















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