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Früchte für den Winter haltbar machen
Was kommt aufs Brot?
Foto: Dr. Oetker Versuchsküche In dem Buch „Konfitüren und Gelees. Fruchtig – lecker – raffiniert.“ haben wir Informationen über die unterschiedlichen Bezeichnungen von Brotaufstrichen gefunden.
Im herkömmlichen Sprachgebrauch werden die meisten Fruchtzubereitungen, die als Brotaufstrich genutzt werden, als Marmelade bezeichnet. Nach offizieller Definition des deutschen und EU-Lebensmittelrechts unterscheidet man dagegen eine ganze Reihe unterschiedlicher Erzeugnisse.
Marmelade: Streichfähige Zubereitung aus dem Fruchtfleisch, dem Saft und/oder den Schalen von Zitrusfrüchten, Fruchtgehalt mindestens 20 %
Konfitüre extra: Fruchtgehalt von mindestens 45 % mit erkennbaren Fruchtstücken
Konfitüre einfach: Fruchtgehalt von mindestens 35 % mit erkennbaren Fruchtstücken oder als Fruchtmark (püriert)
Gelee extra: Fruchtanteil 45 %, aus Fruchtsaft, Fruchtkonzentrat oder einem wässrigen Auszug
Gelee einfach: Fruchtgehalt 35 %, aus Fruchtsaft, Fruchtkonzentrat oder einem wässrigen Auszug
Fruchtaufstrich: Fruchtgehalt über 45 %, alle Süßungsmittel erlaubt
Mus: Fruchtgehalt über 45 %, nur aus einer Fruchtart, längere Erhitzungszeit
Literaturtipp: Konfitüren und Gelees