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Gehölze richtig pflanzen und pflegen:
Auch Ziersträucher können wichtige Funktionen im Naturhaushalt übernehmen
Vogelschutzgehölz
Foto: Spieß
So ist es richtig: eine schrittweise Verjüngung des Roseneibischs (Hibiscus)
Der Begriff Vogelschutzgehölz muss wohl nicht weiter erläutert werden. Er macht jedoch einige Aspekte deutlich. Neben dem Wind- und Sichtschutz bieten diese Pflanzungen Vögeln und auch Kleintieren Schutz, Lebensraum und Nahrungsquelle.
Die Pflege dieser Pflanzungen unterliegt den Bestimmungen der Landschaftsgesetzgebung, und so sind bestimmte Pflegezeiträume zu beachten. Das Landschaftsgesetz NRW untersagt z.B. die Rodung und das „Auf-den-Stock-Setzen“ (= massiver Rückschnitt) dieser Pflanzungen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres.
Auch hier zeigt der Ausspruch eines Vorsitzenden eine bestimmte Denkweise: „Wir legen einen Vogelschutzstreifen an, dann haben wir keine Arbeit damit.“ Weit gefehlt: Auch diese Gehölze müssen gepflegt, erhalten und kontrolliert werden.
So müssen „Alttriebe“, die von unten verkahlen, in der Vegetationsruhe beseitigt oder eingekürzt werden. Hierbei entfernen Sie einige Bodentriebe und schneiden die verbliebenen Triebe je nach Pflanzenart in einer Höhe zwischen 0,50 m und 1,50 m zurück.
Achten Sie bei diesem Schnitt darauf, dass Sie möglichst in unmittelbarer Nähe von schlafenden Augen schneiden, damit ein stabiler Neutrieb entstehen kann. Der oft so geliebte Rückschnitt mit der Heckenschere oder Motorsäge verbietet sich aus diesen Gründen selbstverständlich.
Der gehölzspezifische, fachlich einwandfreie Rückschnitt fördert und ermöglicht die Anlage von Nistplätzen im Inneren der Gehölze. Eine solche Behandlung führt außerdem zu einer kontinuierlicher Verjüngung der Gehölze und schiebt das eingangs erwähnte „Auf-den-Stock-Setzen“ hinaus.