- Kleingartenwesen
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Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht
Gelungenes Beispiel: Kleingartenanlage nach Grabeland
In der Ruhrgebietsstadt Castrop-Rauxel wurde eine Grabelandfläche durch den Eigentümer gekündigt. Die Grabelandfläche lag in unmittelbarer Nähe zu den Wohnungen der Pächter und deckte damit den aktuellen Bedarf ab. (Die Grabeländer waren die niedrigste Stufe der Versorgung mit Gärten. Sie sollten die Lebensqualität verbessern und den Wünschen der Bevölkerung nachkommen.)
Daher fanden Abstimmungsgespräche mit den Pächtern statt, und die Stadt Castrop-Rauxel stellte in unmittelbarer Nähe eine geeignete Fläche bereit, die über einen Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage entwickelt und abgesichert worden ist. Der Grundstückseigentümer ist die Stadt.
So entstanden auf ca. 9000 m² 23 Einzelgärten in einer Größe von ca. 240–330 m². Hinzu kommt die Infrastruktur der Anlage mit Vereinsflächen (Standort für Vereinsheim und Gemeinschaftstoiletten), einem Parkplatz, Wasseranschluss bis zur Parzellengrenze sowie einem stationären Stromanschluss an den jeweiligen Erschließungswegen. Eine standortgerechte Anpflanzung mit heimischen Gehölzen erfüllt auch die ökologischen Ansprüche.
Auf diese Weise werden die städtebaulichen Anforderungen an die Anlage erfüllt: Zuordnung zu den Wohngebieten, Bedarfsdeckung, Verbesserung der Infrastruktur durch Gärten und Freiräume, Verbesserung der ökologischen Situation und der Lebensqualität.
Fazit: Eine erfolgreiche Städtebauplanung muss sich in allen Bereichen – Wohnen, Arbeiten und Freiraum – am Bedarf und an den Erfordernissen orientieren. Hierbei ist eine direkte Zuordnung der jeweiligen Bereiche zueinander zwingend notwendig.
Der Flächenanspruch für die Freizeitgestaltung und Gartennutzung ist in diesem Dreiklang genauso wichtig wie Wohnen und Arbeiten. Jede Kommune muss sich im Klaren darüber sein, welche Flächen für die Freizeitgestaltung notwendig und damit zu erhalten oder zu schaffen sind.