- Kleingartenwesen
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Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht
Kleingartenanlagen dorthin, wo die Menschen leben
Foto: Spieß Kleingartenanlagen sind dort notwendig, wo die Menschen wohnen und leben. Das bedeutet, dass bei jeder Planung von zusätzlichen Wohnungsbauflächen auch neue Kleingartenanlagen bedarfsgerecht errichtet werden müssen.
Nicht vergessen werden darf, dass auch die Umgestaltung von Kleingartenanlagen, die bessere Anbindung an die Wohngebiete, die Vernetzung mit Fuß- und Wanderwegsystemen wichtige Aufgaben sind. Dies gilt sowohl für Altanlagen als auch besonders für die Neuanlagen.
Entwicklungspläne müssen individuell sein
Ein weiterer Schwerpunkt bei der städtebaulichen Einbeziehung liegt auf der Kleingartenentwicklungsplanung. Da die Bedingungen in den bundesweiten Regionen sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, dass die Kommunen jeweils eine eigene Kleingartenentwicklungsplanung erstellen.
Foto: Spieß Die Kleingartenentwicklungsplanung geht von einem Ist-Zustand aus und weist als Planungsinstrument Zukunftsperspektiven aus. Diese Planung muss sowohl fachbezogen als auch politisch verankert sein. Je bewusster das Kleingartenwesen als wertvoller Bestandteil einer Stadt begriffen wird, desto eher wird die Politik einer Stadt Interesse an seiner planerischen Sicherung haben.
Notwendig ist also die Aufstellung und Fortschreibung von Kleingartenentwicklungskonzepten sowie das Einbringen der quantitativen und qualitativen Zielvorstellungen in Flächennutzungs- und Landschaftspläne, Bebauungs- und Grünordnungspläne sowie in andere Fachkonzepte.
„Entwicklung“ ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass auf die immer schneller werdenden Veränderungen in unserer Gesellschaft flexibel reagiert werden muss. Das heißt, dass Planungszeiträume und -ziele bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Die Entwicklung muss sich nach dem Bedarf richten.
Auf der Grundlage der Kleingartenentwicklungsplanungen können die Handlungsfelder bearbeitet werden. Hier wird es zwingend notwendig, die städtebaulichen Förderprogramme und die darin bereitgestellten Mittel neben dem Neubau auch auf den Umbau oder Rückbau bestehender Kleingartenanlagen, die evtl. mit Leerständen belastet sind, zu erweitern.
Die im Kleingartenwesen existierenden Fördermöglichkeiten einzelner Länder für den Neubau von Kleingartenanlagen stellen aufgrund der Unterschiede in der Zielsetzung keine Doppelförderung dar und müssen daher ausgebaut und erweitert werden.
Wilhelm Spieß,
stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes
Westfalen und Lippe der Kleingärtner