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Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht

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Kleingartenanlagen dorthin, wo die Menschen leben

Gewachsene SiedlungsstrukturFoto: Spieß Gewachsene Siedlungsstruktur; Wohnsiedlung und Kleingärten Kleingartenanlagen sind dort not­wen­dig, wo die Menschen wohnen und leben. Das bedeutet, dass bei jeder Planung von zusätzlichen Woh­nungs­bau­flä­chen auch neue Klein­gar­ten­an­la­gen bedarfsgerecht errichtet werden müssen.

Nicht vergessen werden darf, dass auch die Umgestaltung von Klein­gar­ten­an­la­gen, die bessere Anbindung an die Wohngebiete, die Vernetzung mit Fuß- und Wanderwegsystemen wichtige Aufgaben sind. Dies gilt sowohl für Alt­anlagen als auch besonders für die Neuanlagen.

 

Entwicklungs­pläne müssen individuell sein

Ein weiterer Schwerpunkt bei der städtebaulichen Einbeziehung liegt auf der Klein­gar­ten­ent­wick­lungs­pla­nung. Da die Bedingungen in den bundesweiten Regionen sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, dass die Kommunen jeweils eine eigene Kleingartenentwicklungsplanung erstellen.

Siedlungswohnungsbau und KleingärtenFoto: Spieß Siedlungswohnungsbau und Kleingärten in unmittelbarer Nachbarschaft Die Kleingartenentwicklungsplanung geht von einem Ist-Zustand aus und weist als Planungsinstrument Zu­kunfts­pers­pek­ti­ven aus. Diese Planung muss sowohl fachbezogen als auch politisch verankert sein. Je bewusster das Klein­gar­ten­we­sen als wertvoller Bestandteil einer Stadt begriffen wird, desto eher wird die Politik einer Stadt Interesse an seiner planerischen Sicherung haben.

Notwendig ist also die Aufstellung und Fortschreibung von Klein­gar­ten­ent­wick­lungs­kon­zep­ten sowie das Ein­brin­gen der quantitativen und qualitativen Zielvorstellungen in Flächennutzungs- und Landschaftspläne, Be­bauungs- und Grünordnungspläne sowie in andere Fachkonzepte.

„Entwicklung“ ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass auf die immer schneller werdenden Ver­än­de­run­gen in unserer Gesellschaft flexibel reagiert werden muss. Das heißt, dass Pla­nungs­zeit­räu­me und -ziele bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Die Entwicklung muss sich nach dem Bedarf richten.

Auf der Grundlage der Kleingartenentwicklungsplanungen können die Handlungsfelder bearbeitet werden. Hier wird es zwingend notwendig, die städtebaulichen Förderprogramme und die darin bereitgestellten Mittel neben dem Neubau auch auf den Umbau oder Rückbau bestehender Klein­gar­ten­an­la­gen, die evtl. mit Leerständen belastet sind, zu erweitern.

Die im Kleingartenwesen existierenden Fördermöglichkeiten einzelner Länder für den Neubau von Kleingartenanlagen stellen aufgrund der Unterschiede in der Zielsetzung keine Doppelförderung dar und müssen daher ausgebaut und erweitert werden.

Wilhelm Spieß,
stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes

Westfalen und Lippe der Kleingärtner

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