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Unkraut biologisch bekämpfen?
Foto: Themenbild Das Jäten und Hacken von Unkräutern in Gemüsebeeten, unter Sträuchern und in Rabatten gehört sicherlich nicht zu den beliebtesten Arbeiten im Garten.
Die chemische Unkrautbekämpfung spielt zwar in der Landwirtschaft und im Produktionsgartenbau eine große Rolle, im Haus- und Kleingarten aber gibt es hier kaum Möglichkeiten und vielerorts ein striktes Anwendungsverbot für diese Gruppe von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide). Da wundert es nicht, dass immer wieder nach Alternativen gesucht wird.
Schon seit vielen Jahren beschäftigen sich Forscher mit der Frage, ob Unkräuter auch biologisch zu bekämpfen sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bekämpfung eingeschleppter Pflanzenarten, wie z.B. des Riesenbärenklaus, die sich in ihrer neuen Heimat massiv ausgebreitet haben.
Mit Insekten und Pilzen gegen Schädlinge und Unkräuter
Forscher versuchen daher (Stand 2010), natürliche Gegenspieler aus der Gruppe der Insekten oder auch der Pilze im natürlichen Verbreitungsgebiet des Unkrautes zu finden und sie in den Ländern freizulassen, in denen das Unkraut bekämpft werden soll.
Das bekannteste Beispiel für biologische Unkrautbekämpfung stammt aus Australien. Dort hatte man den aus Amerika stammenden Feigenblattkürbis eingeführt, der sich vor ungefähr 100 Jahren massiv auf Weideland verbreitet hatte. Durch die Einbürgerung der aus Argentinien stammenden Kaktusmotte konnte er, nach anfänglichen Misserfolgen, stark reduziert werden.
In den vergangen Jahrzehnten wurden in verschiedenen außereuropäischen Ländern immer wieder Versuche zur biologischen Unkrautbekämpfung unternommen. So setzte man beispielsweise Graskarpfen zur Unkrautregulierung in Gewässern ein, oder auf Hawaii wurde eine Vielzahl von Insekten freigelassen, um das Wandelröschen in seiner ungebremsten Vermehrung einzudämmen.
In einigen Fällen konnten mit dieser Methode zwar gewisse Erfolge erzielt werden, insgesamt gestaltete sich diese Art der Bekämpfung eingeschleppter Unkrautarten aber als problematisch und nicht ausreichend wirksam.