Problem mit Gartennutzerin

Begonnen von gino, 28. September 2009, 08:19:00

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gino

Bewusst schreibe ich nicht Gartenfreundin.
Wir haben seit 3 Jahren eine Pächterin, die ihren Garten sehr sporadisch nutzt, womit wir kein Problem haben, wenn jemand aus echten Gründen verhindert ist. Da findet sich immer ein Nachbar, der helfend einspringt.
In diesem Jahr war nun diese Frau nur im sehr zeitigen Frühjahr einmal da, hat im März Tomaten in ihre Beet gesetzt und dann war Ruhe.
Im Juli haben wir sie aufgefordert, ihren Garten vom inzwischen meterhohen Wildwuchs zu befreien.
Lange Zeit nichts, dann endlich tat sich was. Die Frau hat aber keiner gesehen.
Letzte Woche bekam ich einen Brief von ihr, sie könne den Garten nicht mehr halten und habe ihn an ihre Freundin weiterverschenkt (im  August) und damit sei nun alles erledigt.
Das alles ohne Rücksprache mit dem Vorstand, ohne Austrittserklärung, ohne Begehung, ohne ihren Müll zu entsorgen usw.
Seit dieser Zeit nun hat die Freundin den Garten grob vom Unkraut bereinigt, die Beete sind jetzt umgegraben, große Äste von den Bäumen entfernt- alles Dinge. die viel Arbeit gemacht haben.
Einen Aufnahmeantrag hatte sie nie gestellt, mit dem Vorstand wurde kein Kontakt aufgenommen.
Nun, nachdem endlich jemand mal diese Frau angetroffen hat, gibt es einen Aufnahmeantrag und den Hinweis an sie, dass es sein kann, dass der Garten anderweitig vergeben wird. Sie arbeitet unbeirrt weiter im Garten.
Wir haben eine Warteliste für Gartesuchende. Es könnte viel böses Blut geben, wenn da jemand einfach so kommt und einen Garten bekommt.
Uns vom Vorstand ärgert auch die Vorgehensweise.
Am 6. 10. in unserer Vorstandssitzung soll darüber entschieden werden. Uns plagen jetzt Zweifel, wie wir vorgehen werden: zum Einen hat sie viel gearbeitet, zum Anderen kann doch nicht einfach so ein Garten "besetzt" werden.Wir sind uns sehr unsicher.
Ob ihr mal eure Meinung dazu sagen könntet?
Dafür wäre ich dankbar. gino
 

dora

hallo

schwierige Situation, aber die beiden ( Besitzer und Besetzer ) haben sich eindeutig falsche verhalten.
Euch trifft da keine Schuld. Ich würde das in der MGV vortragen und mal hören was die Mitglieder dazu meinen. Sollte es dazu kommen, dass die Frau den Garten nicht übernehmen darf, sollte sie sich wegen der geleisteten Arbeit mit der eig. Nochbesitzerin auseinandersetzen. Diese hätte denGarten ja in dem verwilderten Zustand nicht übergeben können. Wenn hier Arbeitsstunden zu bezahlen wären, müsste sie das tun.

Gruß dora

Hans

Hallo Gino

solche Tendenzen gibt es öfter. Das liegt daran, dass sich die meisten dieser "Gartenfreunde" von Anfang an einen Dreck um alle Verträge und Vorschriften scheren. Hier muss der Vorstand laufend auf der Hut und beratend (und auch mal belehrend) tätig sein.
Es muss auch allen (immer wieder!) klar gemacht werden, dass Gartenvergabe allein Angelegenheit des Vorstandes ist, und das Verkäufe und Schenkungen nur dann rechtswirksam werden, wenn der Verein gewillt ist, mit dem Interessierten einen Pachtvertrag einzugehen.
Wenn die benannte "Freundin" der Pächterin bisher im Garten tätig war, dann ist das eine Sache, die nur diese beiden angeht. Gegenüber dem Verein erwirbt sie damit keinen Anspruch.
Wenn es so ist, dass Ihr eine Warteliste habt, dann regelt die Vergabe auf dieser Basis. Ihr erhaltet damit Eure Glaubwürdigkeit bei den Mitgliedern.

viel Erfolg

Hans

p.s.
Und verpasst ja nicht, von der nachlässigen Altpächterin die laufenden Kosten bis zur tatsächlichen Auflösung des Mitglieds- und Pachtverhältnisses einzutreiben.

H.

eckhard

die Antworten auf ginos Unsicherheit sind unbefriedigend, oder geht das hier nur gino, dora und Hans etwas an? - wohl nicht
 Die Momentane Pächterin hat nicht den Pachtvertrag gekündigt, also hat der Verein auch keinen Grund an Weitervergabe zu denken.
Vielmehr sollte er sich  der Altpächterin gegenüber zuvorkommend verhalten, ihr immer wieder Gespräche und Hilfen anbieten. den Konsens erreichen.
Es ist schon erstaunlich, wie hier geraten wird, sich über die Rechte der Pächterin bezüglich ihres Eigentums am Garteninventar  hinwegzusetzen.
gruss eckhard

gino

Das Problem ist, dass die "Altpächterin" keinen der immer wieder genannten Termine bzw. Bitten um Aussprache wahrgenommen hat. Kosten sind Gott sei dank nicht aufgelaufen, die hat sie im Winter nach persönlichen Besuchen bezahlt. Wir lassen eigentlich nichts unversucht, um mit den Gartenfreunden ins Gespräch zu kommen.
Wir haben 150 Pächter und 6 davon
(eigenartigerweise neue und jüngere Pächter ohne Arbeit) machen uns große Probleme. Ich bin da nicht voreingenommen, wir haben viele jüngere Pächter ohne Arbeit und keine Problememit ihnen.
Meine Korrespondenz (Schriftführerin) mit diesen 6 füllt Ordner.
Unsere Sorge in dieser konkreten Situation besteht auch darin, dass der Freund der Neuen schon gedroht hat, dass es Konsequenzen haben wird, wenn sie umsonst gearbeitet haben. Mir vergällt so eine Art und Weise die ganze Motivation, im Vorstand mitzuarbeiten. gino

Hans

Hallo,

@ Gino:
 
"Letzte Woche bekam ich einen Brief von ihr, sie könne den Garten nicht mehr halten und habe ihn an ihre Freundin weiterverschenkt (im August) und damit sei nun alles erledigt.
Das alles ohne Rücksprache mit dem Vorstand, ohne Austrittserklärung, ohne Begehung, ohne ihren Müll zu entsorgen usw."
Dieses Schreiben wäre für mich Anlass, diese Frau  über den Ablauf eines Pächterwechsels aufzuklären und sie darauf hinzuweisen, dass nicht sie, sondern der Vorstand entscheidet, mit wem das Pachtverhältnis fortgesetzt wird. Das hat mit Eingriff in ihre Eigentumsrechte nichts zu tun, wie Eckhard orakelt. Selbstverständlich  muss der Vorstand auch darüber nachdenken, wen er als neuen Pächter einsetzen will.

Hans

dora

Es ist nunmal so, dass der Vorstand bestimmt wer Nachfolger wird und nicht der scheidende Gartenfreund.
Wenn es eine Wartelist gibt, dann ist die einzuhalten, alles Andere wäre unglaubwürdig.
Und wenn es mit dem Freund dieser Dame schon jetzt Schwierigkeiten gibt obwohl noch nix entschieden ist, wäre das noch ein Grund mehr sich dagegen zu entscheiden.

Gruß dora

dora

Hallo eckhard

wenn ich deine Antwort lese, muss ich annehmen, dass du dnicht richtig gelesen hast was gingo geschrieben hat. Nur soviel zu deinem Komentar.

Gruß dora

eckhard

hallo gino,
wenn es keine ordentliche Kündigung durch die bisherige Pächterin gibt - möglicherweise fürs laufende Jahr auch die Pacht bezahlt war, ist an Neuvergabe des Gartens nicht zu denken.
Wenn sie ihr Inventar verschenkt hat, so reicht das nicht (kann ja auch wieder rückgeschenkt bekommen)
Wenn ein Pächter klar (das muss ausdrücklich im Pachtvertrag nachlesbar) gegen den Vertrag verstößt - oder wie hier nicht ordentlich kündigt -  gibt es einen Ablauf mit Fristen, die übers Jahr verteilt -ohne viel Schriftverkehr - zu einem Ergebnis führen. Dann kann auf Einhaltung des Vertrages geklagt oder gekündigt werden.
Da brauchts max 5 Briefe -  nur, zeitnah und konsequent   muss vorgegangen werden.
Daran hapert es meistens.
 gruss eckhard

dora

Man sollte die Besitzerin anschreiben und mitteilen, dass sie fristgemäß kündigen sollte, wenn sie den Garten nicht mehr bewirtschaften will oder kann.Dass sie aber bis zum Vertragsablauf nich Pächter ist, und als solcher für den Garten verantwortlich ist. Sie hat eben alle Rechte und Pflichten wie jedes andere Vereinsmitglied auch, bis zum Ablauf.

Wie ist das bei euch, bei uns im Pachtvertrag steht z.B. dass man den Garten nicht von fremden Leuten bewirtschaften lassen darf. Damit wäre schon mal klar, dass diese Freunde eig. garnicht dort ständig arbeiten dürfen.
Außerdem kann sie den Garten ja nicht verschenken, weil er ihr nicht gehört, sie hat ihn nur gepachtet.
Gruß dora

gino

Im Pachtvertrag steht bei uns sowas nicht, diesen Brief, dass sie bis zur ordentlichen Kündigung
(ihrer- oder unsererseits)Pächter diese Gartens ist, hat sie auch bekommen. Sie ist auch informiert worden, dass sie zwar die Laube und die Pflanzen, die ja ihr Eigentum sind, verschenken darf, nicht aber Grund und Boden, weil das dem Verein gehört. Von ihr kommt aber keine Reaktion. Sie will sich nicht mehr mit uns auseinandersetzen.
Wir haben(heimlich erleichtert) ihren Brief als  Austrittserklärung, nicht aber als Kündigung gesehen. Der Kündigung folgen ja auf jeden Fall noch die Forderungen des Vereins-- und ich denke, da haben wir schlechte Karten.
Sie hat alles stehen und liegen gelassen- eben verschenkt mit allen Details -übrigens fast das einzige richtig geschriebene Wort in ihrem Brief. Aber das ist eignetlich unwichtig.
Ich danke euch trotzdem für eure guten Gedanken, da haben wir einige neue Argumente in der Hand, denn die Besetzerin ist zu unserer Vorstandssitzung eingeladen und wir wollen uns eigentlich vorher einig sein bzw. abgestimmt haben.Bis zur MV dauert es noch bis zum März und da ist oft eine große Gleichgültigkeit zu spüren.gino

dora

glaubst du, dass sie auf diese Vorstandsitzung kommt ?
Wenn sie doch bisher so gleichgültig war würde ich das fast bezweifeln

gino

Nein, dora, von der Besitzerin glaub ich es nicht. Aber wir haben die "Besetzerin" eingeladen. Damit endlich mal ein Schlussstrich, wie auch immer, gezogen werden kann. Und dann wartet schon das nächste Problem, ähnlich gelagert, aber kein Verschenken, "nur" extrem schleifenlassen.Und in einer anderen Anlage 2 weitere Gärten gepachtet haben, die aber nun hinüber sind. Ich bin in solchen Fragen auf jeden Fall für eine Schwarze Liste, das erspart viel Ärger.
 Warum nur nehme ich einen Garten wenn ich keine Lust habe? Wir machen den Neuen schon in aller Deutlichkeit klar, dass nicht nur Grillen und Feiern einen Garten ausmacht. Es ist ja viel Arbeit.  gino

dora

hallo

wenn die "Besetzerin" kommt, ist ja schon mal was. Ihr könnt ihr dann eben sagen, dass der Garten immernoch der Besitzerin gehört, weil sie nicht gekündigt hat. Erst wenn frist- und satzungsgemäß gekündigt ist kann über eine Wiedervergabe bzw. Wiederverpachtung entschieden werden. Das kann sie ja dann der Besitzerin ausrichten. Und dass eben so lange die Besitzerin immernoch die Rechte und Pflichten hat die sich aus dem Vertrag, der Gartenordnung und der Satzung ergeben.

Gruß dora

eckhard

mir scheint, hier besteht ein Hang, die Dinge zu komplizieren und zu bürokratisieren.
Was hat z B die MV mit Pachtregularien zu tun? -Nichts!

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