Garten verschenken

Begonnen von Klaus, 23. Oktober 2003, 14:00:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Klaus

Liebe Gartenfreunde!<br />
<br />
Meine Bekannte hat folgendes Problem:<br />
<br />
Sie ist - den Papiern nach - Pächter eines Kleingartens. Bisher wurde dieser Garten - zusammen mit seinem eigenen - von ihrem Vater genutzt. Der Verein hat diese Nutzung gedultet.  Jetzt will Ihr Vater, daß Sie für die Kosten des Gartens (Pacht - Pflege etc.) aufkommt.  Daxs kann Sie sich nicht leisten - welche Möglichkeiten hat Sie nun um kostenneutral aus dem Pachtvertrag zu kommen? Ein normaler Verkauf des Gartens kommt nicht in Frage, da die Rückbaukosten den Erlös weit übertreffen würden.

Markus

Hallo Klaus,<br />
<br />
erstmal, was ist das für ein Garten, wo die Rückbaukosten den Kaufwert übersteigen??<br />
<br />
Bei uns in der Anlage, würde ich da keine Möglichkeit sehen. Verschenken geht nicht und bei einem Verkauf muß halt zurück gebaut werden.<br />
Vielleicht könnt Ihr ja mal mit dem Vorstand reden. Evtl. könnte für eine gewisse Zeit untervermietet werden, oder Ihr findet einen Käufer, der für kleines Geld den Garten zurück baut.<br />
<br />
Gruß Markus

Burchard

Hallo!<br />
<br />
Erstmal ist das ein Verstoss gegen das Bundeskleingartengesetz. "Überlassen des Gartens an einen Dritten" (Hier wohl der Vater).<br />
<br />
Wie sieht eigentlich die vertragliche Situation aus?  Gibt es eine Trennung zwichen  Pachvetrag und der Mitgliedschaft im Verein. - Kann man eine Gartenpachten ohne Mitglied im Verein zu sein? <br />

Klaus

Hallo Markus!<br />
<br />
Danke für deine Antwort. <br />
<br />
Dieser Garten wurde zusammen mit dem danebenliegenden Garten von besgaten Vater   bewirtschaftet.  Der Garte hat werden eine n Strom- noch einenWasseranschluß.  Es gibt keine nennenswerte  Kleingärtnerische Bepflanzung. Dafür aber  ca. 12 Nadelbäume (Höhe so um die 4 Meter) als Sichtschutz vor der viel zu großen Laube. Sowie noch ca. 20 kleiner Nadelhölzer ebenfalls als Sichtschutz. Dadurch ergeben sich die Hohen Rübaukosten.<br />
<br />
Der Vorstand stellt sich da stur. <br />
Erst den Garten in einen "gültigen" Zustand versetzen - dann erst darf ein Käufer antreten.<br />
<br />
Wie würde es aussehen wenn Sie einfach kündigt - und dann nicht weiter unternimmt. Also keinen Schätztermin, keien Käufer suchen und erst recht nicht zurückbaut. Die Kündigung wird ja zu irgendeinen Termin wirksam und dannach is sie doch eigentlich aus dem Schneider?<br />
<br />
Gruß Klaus

Trine

Den Ansatz von Burkhard finde ich recht spannend. In unserer Satzung steht z.B. drin, das nur Personen, die auch Mitglied sind, einen Garten pachten können. Ist die Bekannte Mitglied ?Wenn nicht,ist der Pachtvertrag ungültig.<br />
Falls doch ein gültiger Pachtvertrag respektive Mitdliedschaft vorliegt wird es schwierig.<br />
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall mit viel zu vielen und großen Bäumen. Die Entsorgungskosten beliefen sich auf fast 2000 â,¬; der ermittelte Wert des Gartens bei ca 1000.- â,¬.<br />
Der Vorpächter - ein älterer Herr - war völlig verzweifelt.<br />
Es hat sich dann ein junges Paar gefunden, die die in der Wertermittlung angegeben Auflagen erfüllen, den Garten dafür aber umsonst bekamen.<br />
Der Vorstand - der ja auch an einer Weiterverpachtung interessiert war - hat dem jungen Paar eine längere Zeitspanne (Osterfeuer 2004 ) zur Entsorgng der Bäume und Rückbau der Laubezugestanden; außerdem wurde das Paar von der Gemeinschaftsarbeit 2004 befreit.Das alles wurde schriftlich fixiert.<br />
Einfach nur kündigen und "aussitzen" ist nicht so gut.<br />
Es handelt sich beim Pachtvertrag ja um einen rechtsgültigen Vertrag. Was steht denn da drin ?<br />
Wenn ein Partner den Vetrag nicht einhält, hat der Andere Regressansprüche. Und die werden- wenn der Verein die Rekultivierung und Rückbau in Auftrag geben- recht hoch werden.<br />
Ich wünsche Euch viel Glück bei dieser Angelegenheit.<br />
<br />

Horst

Liebe Freunde,<br />
nach einigen Rückfragen und um ein paar Ecken (Klaus - Bekannte - Vater) scheint es sich um folgendes zu handeln:<br />
 <br />
Die Bekannte von Klaus ist Pächterin eines Kleingartens, den ihr Vater in Ihrem Auftrag pflegt, was mit Zustimmung des Verpäters=Vereins durchaus üblich ist. Aber sie ist nach wie vor für alles im Garten verantwortlich. Man kann keinen Kleingarten verkaufen oder verschenken, nur das was drin ist. Jeder Kleingarten ist vom Verpächter=Verein gepachtet. Pacht eines Kleingartens ist vergleichbar mit der Miete einer Wohnung. Ich kann nur mein Mobiliar o. ä. verkaufen oder verschenken und ich muß meine Mietwohnung im ordnungsgemäßen Zustand gemäß Mietvertrag einschließlich Hausordnung übergeben. Für den Kleingarten haben wir fast das gleiche: Pachtvertrag=Unterpachtvertrag und Gartenordnung. Hätte ich z. B. meine acht Türen im jetzt mochischen Blau gestrichen, müßte ich sie vor meinen Auszug auf meine Kosten weiß streichen lassen. Usw. usw.<br />
<br />
Es scheint sich um einen ziemlich großen Klein-Garten mit übergroßer Laube=Haus? umgeben von vielen Nadelbäumen=kleines Wäldchen? zu handeln.<br />
Nadelbäume=Waldbäume gehören nicht in einen Kleingarten.<br />
Wir sollen unsere Gärten überwiegend mit Ost, Gemüse und Zierpflanzen nutzen, also Gartenau hobbymäßig betreiben. Bitte hier im Forum dazu unten Beiträge unter "Waldbaume" oder "Nadelbäume" lesen.<br />
Der Versein, verteten durch den Vorsitzenden, scheint richtig zu handeln. Der Verein hat bestimmt schon früher deine Bekannte bzw. deren Vater auf das Problem mit den Bäumen hingeweisen.<br />
Durch eine Kündigung kann man nicht einfach abhauen:<br />
Es muß ordnungsgemäß übergeben werden.<br />
Vielleicht kann jemand die Bäume als Holz gebrauchen?<br />
Praktikable Lösungen schildert Trine.<br />
<br />
Es tut mir leid, daß ich so drastisch antworten muß.<br />
<br />
Euer<br />
Horst<br />
<br />

Klaus

Liebe Gartenfreunde!<br />
<br />
Erst einmal vielen Dank - für eure Antworten - ich weiß selben, daß der Garten nicht  ideal ist.<br />
<br />
Jetzt ist ein Dokument aufgetaucht - es gibt wohl eine vereinsinterne Vereinbarung zwischen meiner Bekannten, deren Vater und den restlichen Vereinsmitgliedern. Darin steht, daß meine Bekannte den Garten nur "pro forma" gepachtet hat  intern wird der Garten Ihres Vaters und Ihrer als "ein Garten" betrachtet. Es fällt nur ein Vereinsbetrag an. Auch wird nur ein Garten bei allen internen Umlagen berücksichtigt, ebenso bei der Gemeinschaftsarbeit. Der Beitrag an des Stadtverband muß aber für zwei Gärten bezahlt werden. Ihr Vater trägt die Kosten. Ferner ist darin festgelegt, daß meine Bekannte weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht hat. <br />
<br />
Dieser Vereinbarung haben alle übrigen Pächter zugestimmt.<br />
<br />
<br />
Meine Bekannte war mit dieser Vereinbarung beim Stadtverband um den Pachtvertrag "annullieren? zu lassen. Zumal auch klar ein Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetz vorliegt. Der Vorsitzende vom Verband ging nicht auf die Vereinbarung ein. Sie hätte den Pachtvertrag unterschrieben und nur das zählt für den Stadtverband - nötigenfalls würde man die ?Rückbaukosten? einklagen.<br />
<br />
Jetzt zur eigentlichen Frage:<br />
 Wie bindend ist diese Vereinbarung? Nach dieser Vereinbarung währe Sie ja kein Vereinsmitglied. Kann Sie darauf bestehen, daß der Verein sich zur Kostendeckung an Ihren Vater hält?  Da ja auch der Vater die ganzen Nadelbäume selbst gepflanzt hat und auch die Laube erstellt hat.<br />
<br />
<br />
Klaus<br />

Markus

Hallo Klaus,<br />
<br />
ich würd mich nicht auf die Zusatzvereinbarung verlassen. Für mich hört es sich nach einer Vereinbarung an, die gegen alle Regeln des Kleingartenwesens verstößt.<br />
<br />
Ich bin auf den Ausgang gespannt.<br />
<br />
Gruß Markus<br />

Klaus

Hallo liebe Gartenfreunde!<br />
Da Ihr alle mir so zahlreich geantwortet - und auch geholfen habt will ich euch auch auf dem Laufenden halten!<br />
<br />
Meine Bekannte wird den Pachtvertrag kündigen ? lt Vorsitzenden kann auch der neue Pächter den Rückbau durchführen. Daher wird der Garten ?zum verschenken? in den regionalen Anzeigenblätter angeboten -gegeben Auflage des Rückbaus. Ob der Vorstand  das dann gegen den neuen Pächter durchsetzen kann steht auf einem anderen Blatt :-)  <br />
<br />
Wie sieht es jetzt aus ? wenn der Vorstand den oder die Nachpächer ablehnt? Immer unter der Prämisse, daß meine Bekannte keine Entschädigung haben will.<br />
<br />
<br />
Gruß<br />
Klaus

Rolf

erstmal ein hallo<br />
wenn ihr den garten mit einer ordentlichen kündigung zurück geben wollt und sich kein pächter findet ist der pächter noch zwei jahre in der haftung für die pacht <br />
2.)es ist möglich pächter in einergartenanlage zu sein  wenn die mitgliedschaft gekündigt wiurde und nicht der pachtvertrag  denn man bedenke Mitglietschaft und pachtvertrag sind zwei unabhängike verträge <br />
3.)sind  koniferen generell nicht erlaubt in einem kleingarten <br />
das heisst im klartext das diese vom pächter zu entfehrnen sind

Burchard

Hallo Rolf!<br />
<br />
Man sieht - mache threads laufen doch recht lag.<br />
<br />
Woraus ergibt sich die Verpflichtung - noch weitere 2 Jahre die Pach (und womöglich noch die Pflege) für den Garten zu übernehmen wenn dieser ordentlich gekündigt wurde?<br />
<br />
Natürlich müssen die Nadelbäume entfernt werden - die ursprüngliche Frage drehre sich aber eher darum, daß der Garetn gar nicht vom Pächter genutzt wurde und diser dann auch nicht für die Kosten aufkommen wollte.<br />
<br />
<br />
<br />

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...