Neue Rundfunkgebührenregelung ab 2013 und ...

Begonnen von Anuk, 11. November 2011, 12:31:50

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gino

 :) :) :) :) :) :) :)
gino

Hans

Hallo,

:D :D :D welche Freude! :D :D :D  D e n  Vogel sind wir los!  :D :D :D

Und das eigentliche Thema hat sich sicherlich für uns Sachsen auch bald erledigt, denn meines Wissens hat es eine Initiative der Staatsregierung gegeben in dieser Sache  f  ü  r   die (ostdeutschen) Kleingärtner, die eine vor 1990 erbaute und genehmigte Gartenlaube < 24 m² ihr Eigen nennen. Gut so, meine ich. Weiß wer mehr darüber?

Gut wäre es, auch im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Gärten mal die Spreu vom Weizen zu trennen - aber das ist ein anderes Thema.

schöne Vorweihnachtszeit wünscht Euch

Hans aus Dresden


Peter, Pan

Hallo Hans,

hier die Antwort zu deiner Frage

Keine GEZ-Gebühr für Gartenlaube
Ab Januar 2013 unterliegen nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der GEZ-Beitragspflicht. Foto: Patrick Lux/ddp

Solange Gartenbesitzer ihre Laube nicht als Wohnung nutzen, müssen sie keine doppelte Rundfunkgebühr zahlen. So unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
Berlin. "Die Kleingärtner können aufatmen", sagt Marion Walsmann.
Thüringens Staatskanzleichefin klingt erleichtert. "Die Befreiung gilt unabhängig von der Größe der Gartenlauben", erklärte sie nach der Sitzung der Kanzleichefs gestern in Berlin. Das sei einer Initiative Thüringens zu verdanken.
Der Knackpunkt im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war der Begriff des Kleingartenhauses. Gilt nach bundesdeutschem Kleingartengesetz eine Laube solange als Laube, wie nur 24 Quadratmeter überdacht sind, stellte der Einigungsvertrag den Garten mit DDR-Datsche dem gleich - auch wenn sie nach altem Recht bis zu 40 Quadratmeter messen durfte. Diesen Fall hatte man bei der Umstellung der GEZ-Gebühr vom Gerätebezug zur Haushaltsabgabe übersehen.
Und so drohte den Kleingärtnern im Osten Deutschlands die doppelte GEZ-Gebühr. Ministerin Walsmann nennt das Irritationen, die sich bei den Beratungen des Staatsvertrages ergeben hätten. Die Linke im Thüringer Landtag hatte noch am Mittwoch von einer Verhandlungspanne der Ostländer gesprochen. Doch die ist seit Donnerstag ausgemerzt, die Beitragsfreiheit für alle Kleingartenhäuser klargestellt.
Schließlich sei es egal, ob eine Laube 23 oder 25 Quadratmeter groß sei, betonte die Ministerin. "Entscheidend ist, dass sie nicht zum Wohnen genutzt wird." Deshalb hätten sich ihre Amtskollegen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf "diese einfache Auslegung des komplizierten Staatsvertragstextes geeinigt", so Walsmann.

Dabei wollten einige der Kanzleichefs das Thema in Berlin erst gar nicht auf der Tagesordnung haben. Vielleicht auch deshalb, weil der Gebühreneinzugszentrale durch die Korrektur allein in Thüringen, wo man von 30 000 betroffenen Kleingartenbesitzern ausgeht, rund 6,5 Millionen Euro jährlich entgehen werden. Weil sich aber auch die öffentlich-rechtlichen Sender einverstanden erklärten, war das Ja der Konferenzteilnehmer nicht mehr weit. Eine entsprechende Erklärung des MDR stellvertretend für sämtliche ARD-Sender hatte Walsmann im Gepäck.
Und so unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
Dies Stand so in der Ostthüringer Zeitung - ‎17.11.2011‎

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pan

Hans

Danke, Peter

das ist eine gute Grundlage für die Information der Gartenfreunde.

Grüße von Hans

wolfram

Hallo liebe Gartenfreunde,
Also auch hier noch einmal wie bei dem Thema Kamine und Öfen in Kleingärten: Ich habe mich sehr ausgiebig und seeeehr intensiv mich mit der gesetzlichen Seite und solschen Fragen auseinandergesetzt und mit vielen Anwälten darüber ausgiebig gesprochen.

(1) Erst einmal allgemein:
Alle baulichen Anlagen (z.B. übergroßes Haus, mehrere Häuser auf einer Parzelle, Strom-, Wasser, TV-und Telekommunikationsanschlüsse in den Gebäuden) die in den alten Bundesländern (Westdeutschland) vor dem in Krafttreten des Bundeskleingartengesetzes – also am 1.4.1983 – errichtet wurden sind BESTANDSGESCHÜTZ und können weiter uneingeschränkt genutzt werden.
In den neuen Bundesländern(Ostdeutschland) gilt der Bestandsschutz für alle baulichen Anlagen die vor der Wiedervereinigung errichtet wurden. Auch diese können weiter uneingeschränkt benutzt werden.

Wie lange gilt der Bestandschutz und was ist bei einem Pächterwechsel?
Entgegen wie viele denke oder auch behaupten ist dieser Bestandschutz OBJEKTBEZOGEN, d.h. das ALLES solange Bestandsgeschütz ist, wie die baulichen Anlage existiert.
Kurzum: Der Bestandsschutz geht erst mit dem Untergang der baulichen Anlage verloren. Selbst bei einem (oder mehrerem) Pächterwechsel besteht der besagt Bestandsschutz uneingeschränkt weiter.
(2) Zur Zweitwohnsitzsteuer:
Kleingärten sind (zumindest in Berlin) von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. (Siehe Senatsverwaltung f. Finanzen - Merkblatt Zweitwohnsitzsteuer) Ich weiß nicht ob das Bundesweit auch so ist, aber das kann man ja in seinem zuständigen Finanzamt nachfragen.

(3)Zurück zum eigentlichen Thema (hier GEZ):
Ich kann natürlich nicht für andere sprechen, aber keiner braucht zweimal GEZ-Gebühren bezahlen. Das ist nicht nur unverhältnismäßig sondern auch gesetzeswidrig. Man zahlt pro Haushalt eine GEZ-Gebühr und nicht mehr. Deshalb meldet man eigentlich ja auch die GEZ um, da ja der Haushalt dann im Garten ist und nicht in der Wohnung. Das sagt einem selbst die ((((nette)))) GEZ. Darum einfach einen Brief aufsetzen wo drinnen steht, in welchen Zeiträumen man sich in dem Garten (März-September) und wann man sich in der Wohnung befindet. Dann fordert man die GEZ den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen und das war's. Aber nicht die pers. Angaben (Kundennummer etc.) vergessen!

(4) noch eine Anmerkung zu dem VDGN
Hier wurde ja bereits von einem anderen User der VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) angesprochen. Ich möchte wirklich keine Werbung machen, kann aber auch nur jedem dringendst dazu raten Mitglied beim VDGN zu werden. Die Beiträge sind nicht teurer - rund 5 Euro. Aber man hat eine Rechtschutzversicherung mit dabei. Davon mal abgesehen, helfen sie einem wirklich weiter und sind sehr bemüht die Interessen der Mitglieder zu vertreten und durchzusetzen – was ja die eigentliche Aufgabe eines Vereins ist. Auch wo ich noch nicht Mitglied war und ein par knifflige Rechtsfragen hatte, haben die Mitarbeiter vom VDGN anstandslos und kostenlos beraten und geholfen, was man von manch anderen Vorstand oder Verein/Verband leider nicht erwarten oder behaupten kann.

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