Interpretation Bundeskleingartengesetz

Begonnen von Hans, 26. März 2008, 16:15:00

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Horst

Liebe Freunde,
mit einfachen Worten folgendes:

Die letzten Beiträge finde ich hoch interessant.
Gerne hätte ich Meinungen zu meinen Ausarbeitungen.
In einem Beitrag weiter oben habe ich meine Auffassungen über die kleingärtnerische Nutzung beschrieben.
Neu hinzu gekommen ist meine Überlegung
die gärtnerische Nutzung als materielle Nutzung und die Erholungsnutzung als ideelle Nutzung
zu bezeichnen.
Wie oft habe ich gehört, die Vielfalt
eines Kleingartens könne man nicht erfassen,
nicht beschreiben. Trotzdem habe ich es versucht mit dem Ziel für uns
und übereinstimmend mit dem BKleingG.

Ich bleibe beim Postversand meiner Ausarbeitungen
,,Hilfsmittel für die Vereinsarbeit".
Die Übermittlung per E-Mail ist mir neben anderen Gründen zu anonym.

Peter, Pan hat mir die Ausarbeitung
,,Nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung"
von Dr. Friedrich von 2002 übersandt:
Die entsprechenden Textstellen
habe ich verglichen.
Sie sind sprachlich etwas verändert.
Von den Aussagen her sehe ich keine Unterschiede.
Wie ich bereits weiter oben erwähnt habe hat Dr. Friedrich Erwerbsgartenbau
mit Freizeitgartenbau verglichen.
Das finde ich bedenklich:
Wir dürfen in unseren kleinen Gärten
normalerweise fast alle Pflanzen gärtnerisch
– wie denn sonst? - anbauen,
d. h. in kleinen Mengen gegenüber
oft riesigen Flächen mit Monokulturen
der einzelnen Zweige des Gartenbaus.
Das hat er in seinen Arbeiten nicht deutlich genug hervor gehoben um unseren Gegnern
auch hier Wind aus den Segeln zu nehmen.

Der gärtnerischen Nutzung dienende bauliche Anlagen nicht finde ich im ganzen Text nicht. Sonst müsste man wieder eine dritte Hauptgruppe über Baulichkeiten zusätzlich zu den zwei im Gesetz vorhandenen über gärtnerische Nutzung
und über Nutzung zur Erholung erfinden.
 
Ansonsten scheinen die Aussagen von Dr. Friedrich von 2002 überholt zu sein, da man sich seitens des BDG für die Drittelung entschieden hat.
Man propagiert die Drittelung jetzt kaum.
Das Präsidium ist seit vorigem Herbst neu gemischt.
Vielleicht  scheint sich auch Thomas Wagner als wissenschaftlicher Mitarbeiter
etwas positiv auszuwirken.
 
Horst

lutz

Hallo Hans,

Beim BDG finden sich beide Interpretationen, alo 51/49 (siehe tinyurl http://tinyurl.com/2v8rm5 ) und die Drittelregelung. Bei letzterer beziehen sie sich ausdrücklich auf das BGH-Urteil in dem zu lesen ist:
,,In der Regel wird es sich nicht mehr um eine Kleingartenanlage handeln, wenn die Erzeugung von Gartenbauprodukten den Charakter einer Anlage nicht mehr maßgeblich mit prägt, wenn mehr als 2/3 der Flächen als Ziergarten bepflanzt sind..." wobei es den Experten überlassen bleibt, was den nun Gartenbauprodukte sind und ab wann ein Ziergarten beginnt. Auch eine Berücksichtigung der Erholung nach BKleinG ist dort nicht zu finden.
Bei beiden, vom BDG vertretenen, Auffassungen wird übrigens immer von der Gesamtanlage ausgegangen. Entgegen gängiger Praxis. Bei uns sollen jetzt "ältere Gartenfreunde, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen die Bewirtschaftung nicht mehr schaffen"(*) abgemahnt bzw. gekündigt werden obwohl es auch Gärten gibt, die weit mehr als die 33 % Obst + Gemüse anbauen. Ich z.B. bin sicher mit beinahe 100 % dabei.

(*)Zitat Geschäftsbericht 2006/2007 des Vorstandes des Kleingartenvereins ...

Zu Deinen Ausarbeitungen mehr wenn ich sie gelesen habe.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

lutz

Hallo "Horst!", war soeben natürlich gemeint. Entschuldigung!

Hallo aber ebenso an Hans und alle anderen Gartenfreunde!

Lutz

Horst

Hallo Lutz,
die Sache ist mit vollkommen klar.
Lies bitte oben in einem Beitrag von mir,
wo es u.a. heißt:

,,Er (der BGH) hat bezüglich einer Kleingartenanlage in Thüringen geurteilt,
ob dort kleingärtnerische Nutzung vorläge.
Er urteilt, dass in der Regel bei mindestens einem Drittel Gartenbauerzeugnissen
für den Eigenbedarf kleingärtnerische Nutzung
gegeben sei, aber bei mehr als zwei Drittel
der Fläche als Ziergarten in der Regel
nicht mehr."
Aus Urteil Seite 1 (Urteil c)
plus aus Begründung Seite 13.
Original des Urteils verwenden.
Kommentare sind oft falsch.
Dort fehlt oft ,,für den Eigenbedarf"

Weiteres ersiehst Du aus meinen Unterlagen,
die Du mit der Post erhälst.

Horst
Entschuldigt meinenen Telegrammstil.
Zur Zeit habe ich wenig Zeit.

Peter, Pan

Hallo,

@Horst: danke für deine Unterlagen, halten das
        was Du versprochen hast. Eine Frage habe
        ich noch, hat der BDG auf dein Schreiben
        schon reagiert, wenn Ja würde mich mal
        Ihre Meinung dazu interessieren.

@Wächter: Bedanke mich für die schnelle Reaktion
          und Antwort Ihres Verlages auf unser
          Anliegen. Da der BDG und auch die LV
          kein solches Forum haben und wir somit
          nur hier in solchen Foren unsere
          Meinungen äußern können und darüber
          sind wir auch froh. Leider nutzen dies
          nur wenige Führungskrafte diese Foren,
          sonst wüßten Sie wie die Stimmung an
          der Basis ist, schade.
          Sie haben das Thema Mitarbeit in den
          Ebenen es Kleingartenwesen angesprochen
          um Veränderungen herbei zuführen.
          Ich haben in eine Stadtverband
          mitgearbeitet und habe Erfahren
          müssen , wie dort mit anderst denkenden
          Gartenfreunden umgegangen wird. Da ist  
          Mobbing die Tagesordnung um diesen
          Gartenfreund dazu zubringen aufzugeben,
          wen Sie nicht die Meinung des Vorsitz -
          den vertreten.
          Im nach hinein wird dann noch mit
          rechtlichen Sanktionen gedroht, wenn man
          andere Gartenfreunde von Ihren Rechten
          erzählt. Man hat versucht bei mir, mich
          komplett zu Isolieren.Dies erfolgte bei
          allen die mit mir Zusammengearbeitet
          hatten, mit der Empfehlung jeglichen
          Kontakt mit mir zu unterlassen, leider
          hat dies bei meinen Mitstreitern nicht
          gefruchtet. Wenn Sie solche Verhalten
          als Nachwuchsfördern bezeichnen, brauch
          mann sich nicht über Nachwuchsprobleme
          zu unterhalten. Dies hat bei uns Runde
          gemacht, da ein Teil der Mitglieder
          diese Stadtverbandes mit meiner
          Abwahl nicht einverstanden war, leider
          wurden Sie aber vom Rest überstimmt.
          Ich über lasse Ihnen wie Sie dieses
          Verhalten bewerten, für mich steht eins
          fest, wer jammert, daß er kein Nachs -
          wuchs bekommt für dier Vereinsarbeit
          sollte mal hinterfragen warum sich  
          warum sich keine Mitglieder finden?.
          Meistens liegt es am Vorstand selbst
          der nicht bereit ist Meinungen von
          jüngeren Gartenfreunden zu akzeptieren.
MfG
Peter, Pan

lutz

Hallo Horst,

Lob und Dank für Deine Unterlagen. Diese könnten, so sie denn eingesetzt würden, manch Vorstandsarbeit vereinfachen, vor allem aber vereinheitlichen. Wie oft habe ich gehört, daß die Bewertung nach persönlichem Geschmack des/der Bojaren äußerst willkürlich erfolgt...

Was ich vermisse: Weitergehend sollte doch eigentlich nicht "der Kleingarten" sondern die Kleingartenanlage nach BKleinG im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Das scheint mir auch zunehmend sinnvoller u.v.a. wichtiger als die Fixierung auf den einzelnen Kleingarten.
Meines Erachtens zwingt die vorrangige Betrachtung der Anlage die Vereine dazu, sich mit der Summe der unterschiedlichen Flächen auseinander zu setzen und also eine ausgewogene soziale und demographische Mitgliederstruktur anzustreben.
Zur Erläuterung: "Tafelgärtner" nutzen (hoffentlich) 100 % für den Eigenbedarf, nicht viel weniger werden Bedürftige und/oder Hartz-4-Empfänger nutzen. Junge Eltern bauen für die Familie immer noch reichlich Obst u. Gemüse an. Sind die Kinder aus dem Haus wird diese Fläche dem geringeren Eigenbedarf angepasst. In späterem Alter kommt das eine oder andere Zipperlein hinzu und der Anbau wird entsprechend reduziert. Zudem kämen noch die -sagen wir mal "alternativen"- Gärtner mit ihren Biogärten, Wildgemüse- oder Permakultur-Ideen. Diese würden, bei korrekter Betrachtung, i.d.R. ebenfalls mehr Fläche für den Eigenbedarf nutzen als "vorgeschrieben", schon wegen des geringeren Ertrags bei besagten Methoden.
Bei einer nachhaltigen und vorausschauenden Bewerberauswahl sollte es also trotz "demographischem Faktor" möglich sein, die Anlage! in einem Zustand zu halten, der dem Gesetz entspricht und die einzelnen Gärtner nicht über Gebühr reglementiert.
In solchem Falle wäre es sogar egal ob man nun die 3/3 oder die von Dir beschriebene Interpretation anwendet. Die SUMME der für den Eigenbedarf Obst/Gemüse genutzten Flächen in einer durchschnittlichen Kleingartenanlage dürfte die Vorgaben in der Regel erfüllen.
Das ließe sich nach der (Selbst-)Bewertung der Gärten (bei "Selbst" ohne die Kästchen "Norm erfüllt") relativ schnell ermitteln. Summe der Flächen aller Kleingärten = 100 %, die Summen der relevanten Einzelflächen (1, 3, 4, 12a) ergäben dann die Prozentpunkte für die wichtigsten übergeordneten Bewertungskriterien.
[Okay, es gibt natürlich Anlagen, die schon eher "Wochenendsiedlungen" mit überwiegendem Erholungs-Charakter als Kleingartenanlagen sind. Doch diesen sollte man dann auch konsequent das KG-Privileg entziehen...]

Eventuell magst Du diese Idee in Deine weiteren Überlegungen mit einbeziehen?

@Peter Pan,
Du kennst doch das alte deutsche Sprichwort: "Der Fisch stinkt stets vom Kopfe her!"
Ich glaube, daß so mancher, der hier im Forum aktiv ist, ähnliche Erfahrungen wie Du machen mußte!
Aber: Was uns nicht umbringt, macht uns stärker.

In diesem Sinne -und weil\'s so schön ist- noch ein Nietzsche-Zitat:
"Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes –
aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel."

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Horst

Liebe Freunde;
danke für die Meinungen über meine Ausarbeitungen.
Das Thema scheint zum Ende zu kommen.
Deshalb einige persönliche Bemerkungen von mir.

Neben meiner früheren Tätigkeit im Qualitätsmanagement eines größeren Industriebetriebes ist die Gartenarbeit seit über 20 Jahren ein ausgleichendes Hobby für mich und meine Familie. Ich habe in einer Kleingartenanlage mit 35 Gärten auf privatem Grund in einer ländlichen Gegend einen Garten von ca. 200 qm.
Einige Perioden war ich als Schriftführer und Fachberater tätig. Dabei gab und gibt es auch negative Erfahrungen, so wie sie oben von anderen geschildert wurden.
Ich kandidierte nicht mehr. Es gibt ja noch anderes als ein Amt im Kleingartenverein.

Als Techniker kritisiere ich nicht nur.
Ich versuche auch alternativ und konstruktiv Lösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse teile ich dann denen mit, die es angeht bzw. angehen könnte. Dazu gehören der BDG und einige Landesverbände, sowie Personen. Ich verzichte gerne auf nichts sagende Antworten, die nur eine Art Empfangsbestätigung sind. Nach einiger Zeit  kann ich bei laufender Beobachtung der Kleingartenszene feststellen was sich tut.
Kurz: Ich bekomme fast keine Antworten.
Dass ich solche nicht möchte ist auch bekannt.

Einige Dinge über die von Lutz erwähnte Kleingartenanlage habe ich schon in meinem Blatt  ,,Nutzungen in Kleingartenanlagen" berücksichtigt.

Bis zum nächsten Mal
Horst

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