"Waldbäume" im Kleingarten

Begonnen von N. Lange, 04. September 2000, 18:07:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

N. Lange

Bei uns wurden verstärkt Durchgänge von Seiten des Landratsamtes durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Mängel aufgelistet.
Als Mängel wird vor allem angesehen, wenn Nadelgehölze und Koniferen im Kleingartengelände wachsen. Nun wird im Ergebnis der Durchgänge unter Zwang gefordert, sämtliche dieser Bäume zu fällen. Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass Nadelgehölze und fremdländische Zuchtsorten einen Kleingarten nicht gerade aufwerten, ist es nicht ersichtlich, warum jetzt sämtliche bestehenden Bäume gefällt werden sollen. Neupflanzverbot und Fällen nach und nach wäre ja verständlich. Doch warum solche Extremforderungen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Im Kleingartengesetzt kann man doch bezüglich der Gemeinschaftlichkeit keinen Passus finden, der solche Bäume ablehnt.

Horst

Waldbäume sind nach BKleingG indirekt verpönt.
Nach §1 (1) 1 dient der Kleingarten der gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Ereugung von Gartenbauerzeugnissen. Nach strenggläubiger Auslegung gehören Waldbäume nicht zur gärtnerischen Nutzung oder zu den Gartenbauerzeugnissen. Das BKleingG gibt es mit seinem obigen § seit 1983. Warum kommt dieses Landratsamt erst jetzt daher und mit Extremforderungen!?
Bei uns in Bayern sind laut Muster-Gartenordnung des LV (einzelne) Wald- und Ziergehölze bis 4 m zulässig. Wenn sie über 4 m sind, müssen sie entfernt werden.
Fazit: Bedingtes Neupflanzverbot, zu viele und zu große (besteht bei euch Windbruchgefahr?) Waldbäume fällen, bayerische Regelung anstreben.

Lutz-D. Elsner

Obwohl "fast" jeder über Waldbäume redet, steht eigentlich nirgends so richtig, was eigentlich Waldbäume sind. Insofern besteht sicher eine Menge Unklarheit,insbesondere auch bei Verwaltungen, die sich offensichtlich nicht wenig anhand offizieller Publikationen des Gartenverbandes ausrichten. Zu Zeiten von (aus welchen Gründen auch immer)fortschreitendem Waldsterben ist wirklich deutlich die Frage nach dem Sinn von Gealt-Abholzungen zu stellen. Das gilt insbesondere für Ballungsgebiete; jeder Bauherr bekommt nötige Auflagen - in Kleingärten gilt das alles nicht ???? Offensichtlich wachsen dort "andere Bäume". Bei allem "für und wider" erscheint hier das Maß verlorengegangen. Den ganz praktischen Nutzen derartiger Bäume merkt man übrigens im Winter, in meinem Garten tummeln sich die Meisen bei scharfem Frost ganz gern in der schützenden Konifere, die dafür selbstverständlich stehen bleibt. Vielleicht sollten auch Gartenverbandsoffizielle und Ämter Naturschutz mal ganzheitlich sehen und nicht nur alles als "Abweichungen".

Horst, Nachtrag zum 4.9.

§1 (1) 2 BKleingG beschreibt die Kleingartenanlage. Auf Gemeinschaftsflächen sind meiner Meinung nach "Waldbäume" - im Gegensatz zum Kleingarten - (fast) ungeingeschränkt zulässig. Wenn sie wegen Schattenwurf oder Windbruchgefahr zu groß und/oder zu alt sind, müssen sie wie jedes andere Gehölz geschnitten oder entfernt werden. Das macht man doch sowieso ohne Landratsamt. Was will dieses Amt konkret?
Bekämpfen wir doch Bürokratie ruhig auch mit §§.
Danke L.-D. Elsner.

Matthias Gordan

Waldbäume bringen, wenn sie eine bestimmte Höhe erreichen, nur noch Verdruß. Es ist der Schattenwurf und auch die Gefahr von Sachbeschädigungen bei späteren entfernen. An Anlagengrenzen die sich am Waldrand befinden, können sie stehenbleiben.
In unserer Anlage wollen wir nächstes Jahr eine Baumordnung beschließen, um in diese Sache eine gewiße Ordnung zu bringen.
MfG
Matthias

Dreißigacker,Erich

Ich bin Pächter eines Kleingartens,welcher bis 1967 als Forstgarten genutzt wurde.<br />
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Garten für die kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung gestellt.<br />
1981 wurden diese (insgesamt 8 Parzellen) einer Sparte Kleingärtner  zuegeteilt und durch diese in die Kleingartensparte als Mitglieder aufgenommen.<br />
In diesen 8 Parzellen stehen gegenwärtig  rund 200 Waldbäume die in der Zeit der Bewirtschaftung durch den Forstwirtschaftsbetrieb angeplanzt<br />
wurden bzw durch  Wildwuchs entstanden sind.<br />
<br />
Im Zuge der Erarbeitung eines Bebauungsplanes für dieses und andere Gebiet, in dem auch unsere Gärten als Dauerkleingärten ausgewiesen werden sollen,wurde die <br />
Auflage erteilt daß alle Waldbäume mitelfristig entfernt werden sollen.Es handelt sich vorwiegend um Robinien.<br />
Ist eine solche Fällaktion nicht ein zu herber Eingriff in die Natur?.Welche Erfahrungen liegen diesbezüglich vor?<br />
Kann es hier möglicherweise Sondergenehmigungen geben?<br />
<br />
Wie soll und kann ich mich verhalten?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Gartenfreund Erich<br />

hesse,annelies

Wir haben in unserer Sparte auch das Problem, da muss doch der Umweltschutz ran.Bei Aufgabe des Garens bin ich bereit, die Waldbäume zu fällen.Es müssten sich alle Betroffenen an eine höhere Instanz wenden, aber nur die neuen Bundesländer, die alten haben da nicht das Problem, diehaben sowieso eine andere Auffassung nach dem Bundeskleingarengesetz,wo wir bestimmte Flächen anpflanzen müssen, haben die alten Bundesländer mehr Erholungsflächen, so was ungerechtes.oder ich mache ein Kunstwerk draus (ca.4m hoch) mal sehen

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...