Pachtgarten - Instandhaltung Stützmauer

Begonnen von velo89, 21. Februar 2022, 11:05:43

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velo89

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich habe eine Frage zur Instandhaltung einer Stützmauer in einem Pachtgarten.
Wir haben seit einem Jahren einen Garten zur Pacht. Es ist ein Hanggarten. Der Garten ist erhöht gelegen und wird auf einer Seite von einer massiven Stützmauer zu einer Art darunter liegendem "Wanderweg" abgestützt. Die Stützmauer ist ca. 2 Meter hoch. Einer unserer Vorpächter oder sogar der Besitzer hat vor etlichen Jahren an einem Abschnitt Fichten gesetzt, deren Wurzeln haben die Mauer nach außen gedrückt. Diese ist jetzt über einen größeren Abschnitt sehr bauchig. Wir haben keine Ahnung, wie lange der Zustand der Mauer schon so ist. Vermutlich schon einige Jahre. Die Fichten sind vor 2-3 Jahren wärhend der heißen Sommer abgestorben und können glücklicherweise nicht mehr weiteren Schaden anrichten. Wir machen uns trotzdem Sorgen wegen dieser Mauer, da wir vertraglich auch die Verkehrssicherungspflicht des Gartens übernommen haben. Wer ist für die Instandhaltung einer solchen Mauer verpflichtet? Ich denke, dass die Instandhaltung einen 5 - 6 stelligen Betrag kosten wird... Vertraglich sind wir verpflichtet "gewöhnliche" Ausbesserungen durchzuführen. Dazu gehören auch die Instandhaltung von Einfriedungen. Gehört eine solche Mauer zur Einfriedung oder ist damit nur der darauf befindliche Zaun gemeint? Die Mauer endet exakt auf der Höhe der Grasnarbe.

Vielleicht kann uns ja jemand helfen.
LG,
Velo

Rosa

Hast du denn schon mal mit dem Vorstand gesprochen diesbezüglich? Denn z.B. ein Außenzaun um den Gartenverein gehört zum Vereinseigentum.
So wie ich es verstanden habe, ist die Mauer die Außengrenze des Vereins. Dies hat dann der Verein zu überwachen und zu prüfen. Wem die Mauer tatsächlich gehört, kann nur der Vorstand klären. Bitte dort nachhaken.

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