BKleingG + Naturschutzgesetz

Begonnen von orchidee, 18. November 2009, 11:13:00

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orchidee

Wie handhabt ihr die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Kleingartenanlagen im Aussenbereich?

Das BGB §95 sagt: Bäume sind Scheinbestandteil des Grund und Boden
Das Naturschutzgesetz §18 Abs.1 sagt: naturschutzrechtliche Eingriffe ... über Genehmigungsverfahren

Muss der Vorstand bei jedem zu fällenden Waldbaum oder auch eines alten Obstbaumes die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes einholen?

Hans

Hallo,

das wird sich von Bundesland zu -land unterscheiden, und auch da noch je nach Baumschutzordnung der jeweiligen Kommune oder Verwaltungseinheit.
Die unsrige (Dresden) soll sich z.Zt. in Überarbeitung befinden. Deshalb stehen wir ein bisschen dumm da und haben ein Problem mit der Umgestaltung einer gekündigten Parzelle (Nussbaum).Diese wurde auf Ersuchen des Vorstandes  durch jeweils einen Mitarbeiter des Stadtvorstandes und des Umweltamtes am 30.8. besichtigt, und auf den Bescheid warten wir noch heute !
Jaja - die fleißigen Beamten !

Hans

orchidee